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Betriebsersthelfer (Erste Hilfe für Betriebe) Ihre Mitarbeiter können bei uns zu Betriebshelfern ausgebildet werden. Die Kosten über nimmt die jeweilige Berufsgenossenschaft. Laut § 9 der UVV müssen in jedem Betrieb 10% der gewerblich Tätigen und 5% der Angestellten in Erster-Hilfe ausgebildet sein. Eine Auffrischung muß alle drei Jahre mit einem zweitägigen Betriebshelferkurs oder alle zwei Jahre mit einem eintägigen Erste-Hilfe-Training für Betriebshelfer durchgeführt werden. Die Kurse sind auf Anfrage jederzeit, auch in ihren Räumlichkeiten, möglich.
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Zur Zeit liegen keine aktuellen Termine vor.
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